Corona aktuell
Anpassungen Stand 05. Juni 2021
Die Corona-Verordnung für Niedersachsen wurde erneut angepasst. Diese gilt seit dem 05.06.2021 und beinhaltet zwei wesentliche Änderungen für den Tennissport:
- Die im letzten Update dargestellte Unklarheit bezüglich Testung im Outdoorbereich in Stufe 2 ist behoben, § 16a (2): Die Testpflicht gilt nur für Kontaktsport. Da Tennis – egal ob Einzel oder Doppel - nach Bestätigung des Ministeriums als kontaktloser Sport gilt, gibt es somit keine Testpflicht mehr für Einzel, Doppel, Training etc. in Stufe 1 und 2.
- Sollte sich aber eine Kommune wieder in der Stufe 2 befinden, gilt in der Halle für Erwachsene die Testpflicht, auch beim Einzel. Ausnahme: Die Spieler sind vollständig geimpft oder genesen.
Zur Verköstigung auf der Anlage: Wenn eine nach Gastronomiegesetz zugelassene Gastronomie das Clubhaus betreibt, gelten die entsprechenden Regeln nach §9 der VO, ansonsten gilt das Abstandsgebot wie bei privaten Kontakten: 10 Personen aus drei Haushalten oder weniger, je nach Inzidenzwert-Wert.
Unberücksichtigt bleiben auch hier die vollständig Geimpften und Genesenen.